Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.clemens-sels-museum-neuss.de veröffentlichten Website des Clemens Sels Museum Neuss.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Zeitraum von 19.01.2021 bis 02.02.2021 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. Es wird keine Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos angeboten, informationstragende Bildinhalte sind nicht vollständig in der angebotenen Volltextalternative enthalten und damit im Sinne der Anforderung 1.2.3 nach WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  2. Es wird keine Audiodeskription für Videos angeboten, informationstragende, visuelle Videos haben keine Audiodeskription und sind damit im Sinne der Anforderung 1.2.5a nach WCAG 2.1 nicht vereinbar.
  3. Es gibt teilweise eine Medienalternative für Audiodateien und stumme Videos, aber die Inhalte der Audio- oder stummen Videodatei sind darin nicht vollständig wiedergegeben und sind damit im Sinne der Anforderung 1.2.1a nach WCAG 2.1 eher nicht vereinbar.
  4. Anderssprachige Wörter und Abschnitte sind nicht immer ausgezeichnet und damit im Sinne der Anforderung 3.1.2a nach WCAG 2.1 eher nicht vereinbar.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 15.02.2021 erstellt und zuletzt am 15.02.2021 aktualisiert.

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Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen rufen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson unter 02131 904132 an oder schreiben Sie ihr unter anita.hachmann@stadt.neuss.de.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.

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