Erklärung zur
Barriere-Freiheit

Informationen in Leichter Sprache

Im Gesetz steht:
Ämter müssen Ihre Internet-Seiten barriere-frei machen.
Damit alle Menschen die Seiten nutzen können.
Auch wenn sie eine Behinderung haben.

Barriere-frei heißt:
Ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderung.

Die Gesetze für Barriere-Freiheit stehen im BGG.
Das ist die Abkürzung für:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Die Regeln für Ämter stehen in der BITV.
Das ist die Abkürzung für:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.

Wir wollen uns auch an diese Regeln halten.
Damit alle Menschen unsere Seiten benutzen können.
Und alle Menschen unsere Infos verstehen können.

Deshalb haben wir diese Erklärung gemacht.
Wir erklären hier, welche Hilfen es auf der Seite gibt.
Damit alle Menschen die Seite benutzen können.

Wir erklären auch, wo es noch Hindernisse gibt.
Zum Beispiel: Für Menschen mit Behinderungen.

Zeichnung von Menschen mit Behinderung; © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Zeichnung eines Papiers mit Regeln; © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Ist die Internet-Seite nach dem Gesetz?

Wir haben einen Selbst-Test gemacht.
Vom 19. Januar bis 2. Februar 2021.

Das heißt: Wir haben geprüft,
ob wir uns an das Gesetz halten.

Das Ergebnis vom Test ist:
Die Internet-Seite ist nur zum Teil barriere-frei.
Es gibt noch Hindernisse für Menschen mit Behinderung.

Das ist barriere-frei:

  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
    Damit alle die Infos lesen und verstehen können.

  • Es gibt Videos zum Ansehen und Anhören.

  • Es gibt Audio-Dateien zum Anhören.
    Hier können Sie die Infos anhören.

Das ist nicht barriere-frei:

  • Es gibt bei Videos manchmal keine Beschreibung
    für Blinde oder Seh-behinderte.

  • Es gibt Beschreibungen zu Audio-Dateien.
    Und es gibt stumme Videos ohne Ton.
    Aber oft fehlen Beschreibungen für Menschen,
    die schlecht sehen oder hören können.
    Manchmal wird zu wenig beschrieben,
    was in dem Audio oder Video passiert.

  • Die Fremd-Worte werden falsch vorgelesen.
    Wenn man einen Vorlese-Dienst benutzt.
    Weil immer Deutsch als Sprache eingestellt ist.

Zeichnung eines Mannes der einen Selbststest macht; © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Zeichnung eines Gesetzbuchs; © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Videokamera, © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Datum

Diese Erklärung ist vom 02.02.2021.

Wir haben am 02.02.2021 geprüft,
ob die Erklärung noch richtig ist.

Wir prüfen die Erklärung immer wieder.

Die Erklärung gilt für die Internet-Seite
vom Clemens Sels Museum Neuss:
www.clemens-sels-museum-neuss.de

Zeichnung einer Hand die Text prüft und abhakt; © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Kontakt

Sie haben Probleme mit der Internet-Seite?
Sie wollen uns sagen, wo es Hindernisse gibt?
Oder Sie suchen Infos auf der Internet-Seite?

Wir helfen Ihnen gerne.
Wenn Sie Fragen haben.
Oder Hilfe brauchen.

Telefon: 0 21 31 - 90 41 32
E-Mail: anita.hachmann@stadt.neuss.de

Zeichnung eines Telefons; © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Hilfe bei Fragen und Problemen

Sie können dem Museum melden,
welche Hindernisse es gibt.
Wenn Sie Probleme mit der Internet-Seite haben.

Die Schlichtungs-Stelle hilft Ihnen:
Wenn Sie keine Antwort vom Museum bekommen.
Oder wenn Sie nicht zufrieden mit der Antwort sind.

Das ist die Aufgabe von der Schlichtungs-Stelle:
Bei Streit und Problemen mit Barriere-Freiheit helfen.

Das heißt: Sie hilft zwischen dem Museum
und Menschen mit Behinderungen.

Zum Beispiel:
Wenn Internet-Seiten nicht barriere-frei sind.
Und Menschen mit Behinderung sie nicht nutzen können.
Das ist gegen das Gesetz.
Alle Menschen müssen die Seite nutzen können.

Sie brauchen keinen Anwalt.
Sie müssen nicht vor Gericht gehen.

Sie können einen Antrag stellen.
Dann hilft Ihnen die Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtung ist kostenlos.

Zeichnung einer Frau in einem roten Dreieck, die den Zeigefinger hebt; © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Zeichnung einer Person im Gerichtssaal; © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Zeichnung einer Person im Rollstuhl die bei einem Anwalt sitzt; © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Mehr Infos stehen im Internet:
www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Sie können eine E-Mail schicken.
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de.

Zeichnung einen PC auf dem eine Mail versand wird; © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,  Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

Rechte an Text und Bild

Text: Atelier Leichte Sprache Bilder:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,
Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.

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